Friedhofsgesetz
(PM EKM). Seit 01.01.21 gilt innerhalb der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für alle zugehörigen Friedhofsträger ein einheitliches Friedhofsgesetz. Alle bisherigen Friedhofssatzungen beziehungsweise Grabmal- und Bepflanzungsordnungen für die etwa 1.600 Friedhöfe werden damit ersetzt.
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