02.11.2020
November-Beschränkungen

(PM EKM). Angesichts der wieder exponenziell ansteigenden Corona-Infektionen und der immer stärkeren Auslastung von Intensivstationen durch Covid-19-Kranke haben Bund und Länder wieder striktere Beschränkungen beschlossen.

Ab dem 2. November gelten sie befristet für einen Monat. Zwei Wochen nach Inkrafttreten der Maßnahmen sind erneute Beratungen darüber geplant, was erreicht wurde und wo Anpassungen notwendig sind.

Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit: Abstand halten und Kontakte verringern. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimumzu reduzieren.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen gestattet.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören u.a. Museen, Theater, Schwimm- und Spaßbäder.

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.

Den kompletten Beschluss der Bundesregierung zu den November-Maßnahmen finden Sie im Download-Bereich. Die aktuellen Verordnungen in Thüringen gibt es hier:

https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung

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