21.06.2023
Tag der Autobahnkirchen

(PM EKM/rb). Am bundesweiten Tag der Autobahnkirchen am Sonntag, 25.06.23 beteiligen sich auch die acht Autobahn- beziehungsweise Autohofkirchen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Mittel­deutschland (EKM). 

Andachten und Reisesegen zum Tag der Autobahnkirchen gibt es in den Kirchen Hohenwarsleben (17 Uhr) sowie als Ökumenischer Gottesdienst in der Autobahnkirche A 71 am Rastplatz Thüringer Tor (14 Uhr). Die Kirchen in Brehna (A 9), Rothenschirmbach (A 38), Gelmeroda (A 4), Schwabhausen (A 4), St. Kilian (A 73), Bibra (A 71), Brumby (A 14) und Hohenwarsleben (A 2) sind generell für Reisende täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet.

Autobahnkirchen bieten Reisenden die Möglichkeit zum Entschleunigen, Besinnen und zur Andacht. Wer in einer Autobahnkirche Rast gemacht hat, fährt danach gelassener, rücksichtsvoller und sicherer. Rund eine Million Reisende besuchen jährlich eines der bundesweit 44 Gotteshäuser entlang der Autobahnen. Von den existierenden Kirchen sind 19 evangelisch, 8 katholisch und 17 ökumenisch getragen. Viele Besucher nutzen das ausliegende „Anliegenbuch“, um Gedanken festzuhalten, oder zünden eine Kerze an.

„Rast. Für Leib und Seele“ lautet der Werbe-Slogan für die Kirchen. Bereits im Mittelalter wurden Wanderern, Pilgern und Reisenden Andachtsmöglichkeiten mit Kapellen und Kreuzen am Weg angeboten. Sie dienten als Orte des Schutzgebetes und der Besinnung, und sie erinnerten die Menschen daran, sich auch auf Reisen immer wieder auf Gott zu besinnen. Dasselbe tun die Autobahnkirchen heute. Sie sind ein Gegenpol zum Leben auf der Überholspur.

Hintergrund:
Die erste deutsche Autobahnkirche wurde 1958 in Adelsried an der A8 eingeweiht. Eine Autobahnkirche muss eine direkte Anbindung an eine Autobahn-Raststätte beziehungsweise Autobahn-Abfahrt haben, wobei im letzteren Fall die Entfernung nicht mehr als tausend Meter betragen darf. Die Entfernung zwischen zwei Kirchen an derselben Autobahn sollte mindestens 80 Kilometer betragen. Parkplätze und sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein. Der Träger muss Mindestöffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr täglich gewährleisten sowie die zusätzlichen Kosten für Energie und Reinigung aufbringen. Der Innenraum einer Autobahnkirche oder -kapelle sollte so groß sein, dass einer Bus-Reisegruppe der gemeinsame Besuch möglich ist. Außerdem ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Landeskirche notwendig.

Weitere Informationen im Internet: www.autobahnkirche.de