Augsburger Religionsfriede

Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wurde am 25. September 1555 zwischen dem Kaiser und den Reichsständen geschlossen. Vorangegangen waren diesem Friedensschluss langjährige, auch kriegerische Auseinandersetzungen zwischen protestantischen Reichsständen und dem katholischen Kaiser und seinen Anhängern. Auf dem Reichstag in Augsburg einigte man sich, dass derjenige, der ein Land beherrscht, auch dessen Glauben bestimmen solle („cuius regio, eius religio“ – „wessen Gebiet, dessen Religion“). Die Fürsten hatten also die Freiheit, ihre Religion zu wählen und sie zugleich für ihre Untertanen zu bestimmen. Diejenigen, die nicht konvertieren wollten, wurde das Recht eingeräumt, in ein Land ihres Glaubens auszuwandern.